Fachkundeprüfung

Fachkundenachweis Omnibusverkehr

White bus traveling on the asphalt road around line of trees in rural landscape at sunset
© Milos Muller

Die IHK Niederbayern ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in Niederbayern, ausgenommen Landkreis Kelheim, haben.

Bitte nutzen Sie das entsprechende Online-Anmeldeformular . Hier finden Sie auch gleich alle freien Prüfungstermine. Die Prüfungsgebühr beträgt EUR 200,00.

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen oder Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde . Die Genehmigungen für den Omnibusverkehr werden von der Regierung von Niederbayern erteilt.

Für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll, beziehungsweise in deren Bezirk die Linie ihren Ausgangspunkt hat. Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

Voraussetzung für die Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der so genannte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens nachweist. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich "Existenzgründung im Personenverkehr" .

Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Omnibusverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.

Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten um die fachliche Eignung nachzuweisen .

Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die in der Sachgebietsliste enthaltenen Themen.

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Folgende Veranstalter haben mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen stehen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung.

Wir haben eine Reihe von Fachbücher zur Prüfungsvorbereitung exemplarisch ausgewählt, die über den Buchhandel oder direkt beim Verlag zu beziehen sind.

Artikelnr: 239835

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